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27.04.2024
27.04.2024
22604 Landgericht Saarbrücken

Bei Annäherung einer "rechts-vor-links"-Kreuzung muss wartepflichtiger Verkehrsraum nach links nicht ununterbrochen beobachtet werden

09.01.2024Bei der Annäherung einer "rechts-vor-links"-Kreuzung muss der wartepflichtige Verkehrsraum nach links nicht ununterbrochen beobachtet werden. Denn wer ausschließlich nach links schaut und damit den von rechts kommenden vorfahrt­berechtigten Verkehr nicht beobachtet, begeht einen Pflichtenverstoß. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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