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30.04.2024
30.04.2024
13055 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Anspruch auf Einbürgerung wegen unzureichender Deutschkenntnisse

14.12.2020Ausreichende Deutschkenntnisse für eine Einbürgerung sind nicht nachgewiesen, wenn der Einbürgerungs­bewerber im sog. Deutsch-Test für Zuwanderer das Ergebnis B1 nur in den Bereichen Hören/Lesen und Sprechen, nicht aber auch im Schreiben erreicht hat. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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