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02.05.2024
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12260 Bundesverwaltungsgericht

BVerwG: Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche Ausweispapiere möglich

25.09.2020Die Klärung der Identität eines Einbürgerungs­bewerbers i.S.d. § 10 Abs. 1 des Staats­angehörigkeits­gesetzes kann in Fällen, in denen feststeht, dass amtliche Ausweispapiere nicht vorgelegt oder zumutbar vom Einbürgerungs­bewerber beschafft werden können, auch auf andere Art, insbesondere durch Vorlage nichtamtlicher Dokumente, erfolgen. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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