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30.04.2024
30.04.2024
13348 Bundesverwaltungsgericht

Deutsch-Kenntnisse bewirken für sich allein kein Abrücken von einem vorherigen Bekenntnis zu nichtdeutschem Volkstum

27.01.2021Für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum reichen allein deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht aus, wenn der Betroffene zuvor ein Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum (sog. Gegenbekenntnis) abgegeben hat. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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