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13.08.2025
13.08.2025
26345 Europäischer Gerichtshof

Kartenmissbrauch muss ohne schuldhaftes Zögern der Bank gemeldet werden

12.08.2025Der Nutzer einer Zahlungskarte verliert den Anspruch auf Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, von dem er Kenntnis hat, wenn er die Unterrichtung seines Zahlungsdienst­leisters vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Unterrichtung innerhalb von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung erfolgt ist. Das hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Fall C-665/23 Veracash entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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