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28.04.2024
28.04.2024
14002 Oberlandesgericht München

Geschädigten trifft bei fiktiver Schadensabrechnung keine Darlegungspflicht hinsichtlich veranlasster oder nicht veranlasster Reparaturmaßnahmen

17.02.2021Der Geschädigte hat das Wahlrecht, ob er nach der Beschädigung seines Pkw die tatsächlich angefallenen oder fiktiven Reparaturkosten ersetzt verlangt. Im Fall der fiktiven Schadensabrechnung muss er nichtdarlegen, welche konkreten Reparaturmaßnahmen er veranlasst oder nicht veranlasst hat. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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