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28.04.2024
28.04.2024
12067 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Entschädigungs­anspruch nach dem Antidiskriminierungs­gesetz: Arbeitnehmer muss Indizien für Pflichtverletzung des Arbeitgebers darlegen und beweisen

27.08.2020Für einen Entschädigungs­anspruch wegen Benachteiligung nach dem Antidiskriminierungs­gesetz (AGG) reicht es nicht aus, wenn der Arbeitnehmer, der die Entschädigung beansprucht, Pflichtverletzungen des Arbeitgebers ins Blaue hinein behauptet. Vielmehr muss der klagende Arbeitnehmer Indizien im Sinne des § 22 AGG darlegen, die für einen Verstoß gegen das Benachteiligungs­verbot des AGG sprechen könnten. Bloße Behauptungen, die ins Blaue hinein erhoben werden, sind insofern unbeachtlich.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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