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27.04.2024
27.04.2024
14030 Amtsgericht Hannover

Reisende müssen bei Nichtantritt der Reise wegen zu erwartenden Baulärms nicht substantiiert zum Ausmaß der Bauarbeiten vortragen

11.02.2021Tritt ein Reisender wegen zu erwartenden Baulärms die Reise nicht an, so muss er zum Vorliegen und Ausmaß der Bauarbeiten nicht substantiiert vortragen. Vielmehr trifft in diesem Fall dem Reiseveranstalter eine sekundäre Darlegungslast. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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