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27.04.2024
27.04.2024
16264 Oberlandesgericht Dresden

Geldentschädigung für angehende Polizeibeamtin wegen Veröffentlichung eines auf Abschlussfeier aufgenommenen Bildes mit sexualisiertem Kontext

11.08.2021Wird ein auf einer internen Abschlussfeier aufgenommenes Bild mit sexualisiertem Kontext ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht, so steht dem davon Betroffenen eine Geldentschädigung in Höhe von 2.500 € zu. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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