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28.04.2024
28.04.2024
18807 Landgericht Berlin

Führung des WEG-Kontos als offenes Treuhandkonto rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine sofortige Abberufung des Verwalters

30.06.2022Führt der Verwalter das Konto der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft als offenes Treuhandkonto, so rechtfertigt dies ohne vorherige Abmahnung nicht die sofortige Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund. WEG-Konten müssen als Fremdkonten angelegt werden, bei denen die Eigentümer­gemein­schaft Kontoinhaber ist und der Verwalter lediglich zur Kontoführung befugt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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