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29.04.2024
29.04.2024
10285 Arbeitsgericht Siegburg

Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten rechtmäßig

29.01.2020Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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