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28.04.2024
28.04.2024
18191 Amtsgericht Hamburg

Formelle Unwirksamkeit der Abrechnungsposition "Hausstrom"

31.03.2022Die Abrechnungsposition "Hausstrom" in einer Betriebs­kosten­abrechnung ist formell uniwirksam. Umlagefähig sind gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV nur die Stromkosten für die Beleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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