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28.04.2024
28.04.2024
11020 Landgericht München I

Feuerwehr München verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen Gebot der Staatsferne der Presse

28.04.2020Das Landgerichts München hat heute die Klage eines Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts darf die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungs­referat der freien Presse auf einem Internetportal gegen eine Aufwands­entschädigung von 25 Euro zur Verfügung stellen. Auch die Verbreitung der Fotoaufnahmen durch die Feuerwehr in den sozialen Medien sei nicht zu beanstanden (Az.: 37 O 4665/19).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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