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28.04.2024
28.04.2024
16797 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Ergebnisse der „Sonntagsfrage“ unter Einbeziehung der Briefwähler dürfen auch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden

20.09.2021Mit Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf Antrag des Meinungs­forschungs­instituts forsa festgestellt, dass es nicht gegen § 32 Abs. 2 BWahlG verstößt, wenn forsa vor dem Wahltag der Bundestagswahl Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen zugrunde liegen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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