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29.04.2024
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11487 Bundesgerichtshof

Erfolg für Kartellamt: BGH bestätigt vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook

24.06.2020Der BGH hat vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook bestätigt und entschieden, dass dieses Verbot zum Datensammeln vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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