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05.05.2024
05.05.2024
23626 Bundesgerichtshof

BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

24.04.2024Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19 a Abs. 1 GWB entschieden. Die am 19. Januar 2021 in Kraft getretene Regelung des § 19 a GWB dient der Modernisierung und Stärkung der wettbewerbs­rechtlichen Missbrauchsaufsicht. Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Danach kann das Bundeskartellamt in einem ersten Schritt die überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb feststellen (§ 19 a Abs. 1 GWB) und dem ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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