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04.12.2025
04.12.2025
27470 Bundesgerichtshof

James-Bond-Figur "Miss Moneypenny" nicht geschützt

04.12.2025Sekretariatsdienste dürfen unter Anspielung auf die James-Bond-Figur Miss Moneypenny beworben werden. Die Figur genießt einem Urteil des Bundesgerichts zufolge keinen Werktitelschutz. Amazon, der aktuelle Rechteinhaber der James-Bond-Filme, war mit der Auffassung, der Schutz gelte auch für andere Charaktere der Reihe, durch alle Instanzen erfolglos geblieben. Miss Moneypenny ist in den Filmen die Sekretärin von M, dem Chef des britischen Geheimdienstes.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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