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03.05.2024
03.05.2024
11215 Amtsgericht Frankfurt am Main

Entschädigung wegen Flugverspätung aufgrund Eintretens des Nachtflugverbots

11.05.2020Kommt es wegen des Eintretens des Nachtflugverbots zu einer Flugverspätung, so steht den davon betroffenen Fluggästen eine Ent­schädigungs­zahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu. Einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO stellt das Nachtflugverbot nicht dar. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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