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02.05.2024
02.05.2024
15822 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Einstufungen der sog. Identitären Bewegung als "Verdachtsfall" sowie als "gesichert rechtsextrem" in den Verfassungs­schutz­berichten 2016 bis 2019 sind nicht zu beanstanden

30.06.2021Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2020 abgelehnt, mit dem die Klage der Identitären Bewegung Deutschland e.V. gegen die Berichterstattung über ihn in Verfassungs­schutz­berichten des Bundes abgewiesen worden war. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte über den Kläger in den Jahren 2016 bis 2018 als sog. Verdachtsfall und im Verfassungs­schutz­bericht 2019 als "gesichert rechts­extremistische Bestrebung" berichtet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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