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01.05.2024
01.05.2024
21855 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

BayVGH: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

15.09.2023Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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