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28.04.2024
28.04.2024
19537 Verwaltungsgericht Köln

Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten

18.10.2022Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die als Verein verfasste Identitäre Bewegung Deutschland als sog. Verdachtsfall einstufen und ggfs. auch als gesichert rechts­extremistische Bewegung behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage des Vereins abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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