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27.04.2024
27.04.2024
23391 Kanzlei am Südstern

Einordnung des Entwurfs des Cannabisgesetzes (CanG)

01.03.2024» Am 23.2.2024 hat der Bundestag das Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet.Dieses sieht eine Teillegalisierung des Besitzes von Marihuana oder Hasch vor.Die Einzelheiten des Entwurfs (https://www.bundesgesund­heitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf) des Bundesgesund­heitsminis­teriums sollen im Folgenden erläutert werden.Wer darf?Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt, § 3 I CanG.Für den Eigenanbau ist der Besitz von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt, § 1 Nr. 11, 12CanG.Diese Pflanzen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, § 9 II CanG. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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