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02.05.2024
02.05.2024
12819 Oberlandesgericht Brandenburg

Einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Gewerberäume aufgrund rechtlicher Verbindung beider Vertragsurkunden

02.12.2020Werden über die Nutzung von Wohnraum und Gewerberäumen zwar zwei Verträge geschlossen, diese aber miteinander rechtlich verbunden, so liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor. Eine separate Kündigung eines der Mietverhältnisse ist dann nicht möglich. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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