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29.04.2024
29.04.2024
16284 Verwaltungsgericht Koblenz

Ehemaliges Vereinsgelände des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" durfte sichergestellt werden

12.08.2021Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz durfte das frühere Vereinsgelände des verbotenen "Hells Angels Motorradclubs Bonn" als Teil des Vereinsvermögens sichergestellt werden. Dem stehe nicht entgegen, dass das Gelände im Privateigentum Dritter gestanden habe.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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