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28.04.2024
28.04.2024
19930 Bundesverwaltungsgericht

Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." bestätigt

03.01.2023Das von dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (nunmehr Bundesministerium des Innern und für Heimat - BMI) ausgesprochene Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." als Ersatzorganisation des im Jahr 2014 verbotenen Vereins "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." (WKP e.V.) ist rechtmäßig. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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