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29.04.2024
29.04.2024
17407 Verwaltungsgericht Mainz

Polizei muss beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

14.12.2021Bargeld aus Geschäften mit (noch) nicht verbotenen Substanzen dürfe mit Rücksicht auf die Einheit der Rechtsordnung, die ein ausdifferenziertes System zur Drogenregulierung vorsehe, in der Regel nicht sichergestellt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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