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28.04.2024
28.04.2024
15970 Amtsgericht Wiesbaden

Daten­auskunfts­anspruch eines Wohnungsmieters gegen Vermieter

19.07.2021Speichert ein Vermieter den Namen und die Telefonnummer des Wohnungsmieters in sein Mobiltelefon und heftet er mehrere Mietverträge ab, so ist die Anwendung der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) eröffnet. Dem Mieter steht damit gemäß § 15 DSGVO ein Daten­auskunfts­anspruch gegen den Vermieter zu. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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