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05.05.2024
05.05.2024
10976 Verwaltungsgericht Berlin

Coronagefahren rechtfertigen kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung

20.04.2020Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, nicht an den ab dem 20. April 2020 angesetzten schriftlichen Abiturprüfungen teilzunehmen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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