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27.04.2024
27.04.2024
18045 Amtsgericht Bad Iburg

Absonderung demenzkranker Pflegeheim­bewohnerin in abgeschlossenem Zimmer bei Corona-Infektion nach gerichtlicher Anordnung möglich

14.03.2022Infiziert sich eine schwer demenzkranke Heimbewohnerin mit dem Corona-Virus und ist anzunehmen, dass sie krankheitsbedingt einer Quarantäneanordnung nicht Folge leisten wird, so kann das Amtsgericht bei symptomlosem Verlauf im Einzelfall eine Absonderung in ihrem abgeschlossenen Zimmer anordnen. Das Betreuungsgericht Bad Iburg ordnete eine solche nach eingehender Prüfung an.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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