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28.04.2024
28.04.2024
18367 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Corona-Prämie für Pflegekräfte - erforderliche Arbeitsleistungen

01.05.2022Beschäftigte haben nach § 150 a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Nach Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Berlin-Brandenburg muss diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum nicht zusammenhängend erfolgenWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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