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29.04.2024
29.04.2024
17466 Verwaltungsgericht Koblenz

Corona-Testpflicht an Schulen in Rheinland-Pfalz war rechtmäßig

22.12.2021Die in der 26. Corona-Bekämpfungs­verordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 8. Oktober 2021 (26. CoBeLVO) geregelte Corona-Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in rheinland-pfälzischen Schulen begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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