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28.04.2024
28.04.2024
12622 Oberverwaltungsgericht Münster

Bundesrechnungshof muss mehr Auskünfte über abgeschlossene Prüfungen geben

17.11.2020Der Bundesrechnungshof ist grundsätzlich verpflichtet, der Presse auf Antrag in Form einer Liste Auskunft darüber zu geben, welche Prüfungen er in einem bestimmten Zeitraum abschließend durchgeführt hat. Dies hat das Ober­verwaltungs­gerichts Münster in einem am 11. November 2020 bekanntgegebenen Urteil entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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