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27.04.2024
27.04.2024
9856 Oberlandesgericht Dresden

Beworbener Flugpreis darf nicht nur bei Zahlung mit wenig verbreiteter Kreditkarte gelten

06.12.2019Vermittler von Flugreisen müssen auf transparente und nachvollziehbare Preisangaben achten. Rabatte, die nur bei Zahlung mit einer wenig verbreiteten Kreditkarte gelten, dürfen daher nicht in den Endpreis eingerechnet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Invia Flights Germany GmbH. Das Unternehmen betreibt das Reiseportal "Ab-in-den Urlaub".Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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