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04.05.2024
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12772 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungs­verordnung verboten

12.11.2020Der Betrieb einer Tennishalle im Rahmen des Amateur- und Freizeitsports ist nach der Zwölften Corona-Bekämpfungs­verordnung Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2020 verboten. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gestern in einem Eil­rechtsschutz­verfahren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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