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27.04.2024
27.04.2024
12855 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Bei nachweislicher Aufstellung eines mobilen Halte­verbots­schildes und Anwesenheit zum Zeitpunkt des Abschleppens spricht Anscheinsbeweis für ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit des Schildes

07.12.2020Steht fest, dass ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt wurde und es zum Zeitpunkt des Abschleppvorgangs noch aufgestellt war, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass es ununterbrochen anwesend und wahrnehmbar war. Die Lebenserfahrung spricht in der Regel dagegen, dass Unbefugte Schilder versetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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