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27.04.2024
27.04.2024
11358 Bundesverfassungsgericht

BVerfG: Strafgefangenen darf aufgrund von Sicherheitsbedenken Zugang zu Computern untersagt werden

04.06.2020Strafgefangenen darf aufgrund von Sicherheitsbedenken der Zugang zu Computern untersagt werden. Die Entkräftung der Sicherheitsbedenken durch Kontrollen ist nicht zumutbar. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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