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28.04.2024
28.04.2024
18647 Bundesgerichtshof

BGH: Verweigerte Belegeinsicht begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskosten

10.06.2022Verweigert der Vermieter zu Unrecht die Belegeinsicht, begründet dies keinen Anspruch des Mieters auf Rückzahlung bereits geleisteter Betriebskosten. Eine verweigerte Belegeinsicht rechtfertigt aber den Zurückbehalt laufender Betriebs­kosten­voraus­zahlungen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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