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28.04.2024
28.04.2024
10798 Bundesgerichtshof

BGH: Gewaltsames Eindringen in den Anus mit Dildo stellt besonders schwere Vergewaltigung dar

16.03.2020Das gewaltsame Eindringen in den Anus mit einem Dildo stellt im Regelfall eine besonders schwere Vergewaltigung dar. Denn ein Dildo ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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