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02.05.2024
02.05.2024
14586 Bundesarbeitsgericht

BAG zur Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

09.04.2021Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit als Wach-polizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungs­möglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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