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15.07.2025
15.07.2025
25077 Anwaltskanzlei Lenné

BAG zu Hinterblie­benenrente: Spätehenklausel ist unzulässig

17.12.2024Spätehenklausel unwirksam: Hinterblie­benenversorgung darf nicht vom Heiratsalter abhängenEine Regelung, die den Anspruch auf betriebliche Hinterblie­benenversorgung ausschließt, wenn die Ehe erst nach dem 62. Lebensjahr des Arbeitnehmers geschlossen wurde, ist rechtswidrig. Das hat das Bundesarbeits­gericht entschieden und damit die Rechte von Beschäftigten und deren Angehörigen deutlich gestärkt. Die betriebliche Altersvorsorge dient nicht nur der Absicherung des Mitarbeiters im Ruhestand, sondern soll auch dessen Hinterbliebene finanziell unterstützen.Im konkreten Fall hatte eine Frau gegen den früheren Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes geklagt. Die beiden hatten im Jahr 2005 geheiratet, zu einem Zeitpunkt, als der Ehemann ...Weiterlesen auf Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf
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