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17.11.2025
17.11.2025
27370 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Wahlberechtigung von Führungskräften in Matrix-Organisationen ohne eindeutige Betriebszuordnung

17.11.2025Bundesarbeits­gericht, Beschluss vom 22.05.2025, Aktenzeichen 7 ABR 28/24 Einleitung und Sachverhalt Das Urteil des Bundesarbeits­gerichts (BAG, Beschluss vom 22.05.2025 – 7 ABR 28/24) befasst sich mit der Frage, ob Führungskräfte, die gleichzeitig in mehreren Betrieben eines Unternehmens tätig sind (Matrix-Struktur), in mehreren Betrieben zur Betriebsratswahl wahlberechtigt sind. Ausgangspunkt ist die Anfechtung einer Betriebsratswahl im „Betrieb Süd“ ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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