wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
12.02.2026
12.02.2026
27724 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe: Keine Darlegungspflicht der Verhinderung durch den Wahlberechtigten

12.02.2026Bundesarbeits­gericht (7. Senat), Beschluss vom 22.01.2025, Aktenzeichen 7 ABR 1/24 Leitsatz: Die Pflicht des Wahlvorstands, einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Betriebsratswahl wegen Abwesenheit vom Betrieb an der persönlichen Stimmabgabe verhindert ist, auf sein Verlangen die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe auszuhändigen oder zu übersenden, setzt keine Begründung des Verlangens durch den Wahlberechtigten voraus. Der ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de mehr von www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Voraussetzungen_der_schriftlichen_Stimmabgabe_Keine_Darlegungspflicht_der_Verhinderung_durch_den