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19.05.2024
19.05.2024
23678 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Wahlberechtigung eines Arbeitnehmers (Matrix-Führungskraft) in mehreren Betrieben eines Unternehmens

07.05.2024Landesarbeits­gericht Hessen (16. Kammer), Beschluss vom 22.01.2024, Aktenzeichen 16 TaBV 98/23 Amtliche Leitsätze: Gehören einem Unternehmen mehrere Betriebe an und wird ein Arbeitnehmer in mehreren Betrieben dieses Unternehmens eingesetzt, so erwirbt der Arbeitnehmer die Zugehörigkeit zu diesen Betrieben und ist dort wahlberechtigt. Für die Eingliederung in einen Betrieb ist eine Bindung an Weisungen einer Führungskraft ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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