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27.04.2026
27.04.2026
28024 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Mitbestimmung bei Konzerntätigkeit in Matrixstrukturen: Einstellung nach § 99 BetrVG nur bei Weisungsrecht des Inlandsbetriebs

27.04.2026Bundesarbeits­gericht (1. Senat), Beschluss vom 23.09.2025, Aktenzeichen 1 ABR 25/24 Leitsatz: Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis besteht, nur in Betracht, wenn sie – bezogen auf den Betriebsinhaber – weisungsgebunden tätig sind und ihm daher ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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