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24.11.2025
24.11.2025
27418 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Arbeitgeber muss bei beteiligungs­pflichtiger Maßnahme nicht auf handlungsfähigen Betriebsrat warten

24.11.2025Landesarbeits­gericht Baden-Württemberg (2. Kammer), Beschluss vom 30.09.2025, Aktenzeichen 2 TaBV 2/25 Einleitung und Hintergrund: Das Landesarbeits­gericht Baden-Württemberg verhandelte über die Einsetzung einer Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach einer umfassenden Betriebsänderung (Verlagerung und Kündigungen) im Betrieb eines Parkraumbe­wirtschaf­tungsunter­nehmens. Der Arbeitgeber hatte bereits mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen, als der Betriebsrat erstmals gewählt und konstituiert ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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