wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
05.12.2025
05.12.2025
27473 Anwaltskanzlei Lenné

Weihnachtsfeier: Was ist erlaubt – und wann droht sogar eine fristlose Kündigung?

05.12.2025Weihnachtsfeiern sorgen oft für gute Stimmung – doch jedes Jahr entstehen rund um betriebliche Feiern arbeitsrechtliche Konflikte. Denn auch wenn der Rahmen locker wirkt: Eine betriebliche Weihnachtsfeier ist rechtlich eng mit dem Arbeitsverhältnis verbunden. Entsprechend können Fehltritte hier ernsthafte Folgen haben.Wann kann es richtig ernst werden?Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrfach bestätigt, dass grobes Fehlverhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Als besonders kritisch gelten etwa:schwere Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kolleg:innenkörperliche Auseinander­setzungensexuelle Belästigungen, z. B. unerwünschte Küsse oder aufdringliche Berührungen ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
www.anwalt-leverkusen.de mehr von www.anwalt-leverkusen.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Weihnachtsfeier_Was_ist_erlaubt_und_wann_droht_sogar_eine_fristlose_Kuendigung