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27.07.2024
27.07.2024
21423 Kanzlei Nussmann

Arbeitgeber muss Lohn fortzahlen, wenn Sie einen Gerichtstermin wahrnehmen

15.08.2023Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 02.12.2009 entschieden, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, wenn er für eine nicht verhältnismäßige Zeit ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist. Nach § 616 S. 1 BGB erhält ein Arbeitnehmer seine Vergütung dann fortentrichtet, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an […]Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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