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29.04.2024
29.04.2024
17838 Amtsgericht Hamburg

Anspruch des Mieters gegen Hausverwaltung auf Mitteilung des Namens und der ladungsfähigen Anschrift einer GbR-Vermieterin

11.02.2022Grundsätzlich steht einem Wohnungsmieter gegenüber der Hausverwaltung kein Anspruch auf Auskunft des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des Vermieters zu, weil die Informationen durch eine Grundbucheinsicht und eine Melde­register­auskunft selbst eingeholt werden können. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Vermieterin eine GbR ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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