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30.04.2024
30.04.2024
16922 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Anscheinsbeweis für Zugang eines Einwurf­einschreibens setzt Vorlage des Einlieferungsbelegs und Kopie des Auslieferungsbelegs voraus

06.10.2021Für den Zugang eines Einwurf­einschreibens besteht ein Anscheinsbeweis, wenn der Einlieferungsbeleg und eine Kopie des Auslieferungsbelegs vorliegt. Die Vorlage des Sendungsstatus ist nicht ausreichend. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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