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29.04.2024
29.04.2024
22512 Landessozialgericht Baden-Württemberg

Angebliches Auftreten von Beschwerden halbes Jahr nach Drohanruf und Geltendmachung des Vorfalls Jahre später spricht nicht für Vorliegen eines Arbeitsunfalls

12.12.2023Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn die Betroffene zwar einen Drohanruf auf Arbeit erhält, danach aber normal weiterarbeitet und erst Jahre später geltend macht, dass ein halbes Jahr nach dem Drohanruf gesundheitliche Beschwerden auftraten. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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